EU stärkt Arbeitslandprinzip: Schweiz droht milliardenschwere Mehrbelastung bei Grenzgänger-Arbeitslosengeld
Die EU-Botschafter haben die Regeln zur Koordination der Sozialversicherungen geändert – künftig soll das Land, in dem Grenzgänger zuletzt arbeiteten, für die Leistungen aufkommen.

SWITZERLAND —
Die Fakten
- EU-Botschafter beschlossen am 29. April 2026 in Brüssel die Stärkung des Arbeitslandprinzips.
- Bisher galt das Wohnlandprinzip: Grenzgänger erhielten Arbeitslosengeld im Wohnstaat, die Schweiz beteiligte sich für 3–5 Monate.
- Künftig erhält Arbeitslosengeld, wer mindestens 22 Wochen im Arbeitsland versichert war – dort bis zu zwei Jahre, bei Rückkehr ins Wohnland bis zu sechs Monate.
- 2025 pendelten über 410.000 Grenzgänger zur Arbeit in die Schweiz, die meisten aus Frankreich, Italien und Deutschland.
- Die Schweiz zahlte 2025 rund 283 Millionen Franken an Beiträgen an Nachbarländer; mit der Neuregelung könnten die Kosten auf gegen eine Milliarde Franken pro Jahr steigen.
- Frankreich trägt derzeit nach Abzug der Schweizer Beiträge rund 600 Millionen Euro für Grenzgänger, die in der Schweiz arbeiteten.
- Die neuen Regeln gelten für die Schweiz nicht automatisch – sie müsste ihnen zustimmen; politischer Druck wird erwartet.
- Die SVP stellt ein mögliches Referendum in Aussicht, Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter verweist auf offene Fragen.
Brüsseler Beschluss verschiebt die Lasten
Die Botschafter der EU-Mitgliedsstaaten haben am Mittwoch in Brüssel die Regeln zur Koordination der Sozialversicherungen geändert. Künftig soll nicht mehr das Wohnland, sondern das Arbeitsland für das Arbeitslosengeld von Grenzgängern aufkommen – sofern die Person dort mindestens 22 Wochen versichert war und weiterhin im Arbeitsland Arbeit sucht. Der Entscheid ist noch nicht formell verabschiedet, aber politisch bindend. Bisher galt das Wohnlandprinzip: Wer in der Schweiz arbeitete und im Ausland wohnte, bezog bei Arbeitslosigkeit Leistungen im Wohnstaat. Die Schweiz beteiligte sich mit Beiträgen für drei bis fünf Monate, danach trug das Wohnland die Hauptlast. Diese Regelung haben die EU-Botschafter nun gekippt.
Zwei Szenarien für betroffene Grenzgänger
Die Neuregelung unterscheidet klar zwischen zwei Fällen: Ein Franzose, der in der Schweiz gearbeitet hat und arbeitslos wird, aber weiterhin in der Schweiz Arbeit sucht, fällt ins hiesige System und kann bis zu zwei Jahre Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen. Kehrt die Person hingegen nach Frankreich zurück und sucht dort nach einer Arbeit, greift das französische System – dann hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu sechs Monate. Damit verschiebt sich die finanzielle Verantwortung: Die Schweiz müsste künftig für jene Grenzgänger zahlen, die im Land bleiben und Arbeit suchen, während die Wohnländer nur noch für diejenigen aufkommen, die zurückkehren.
Milliardenkosten für die Schweiz zeichnen sich ab
Bereits heute zahlt die Schweiz Beiträge an die Nachbarländer: 2025 waren es rund 283 Millionen Franken. Mit der Neuregelung könnten die Kosten auf mehrere hundert Millionen Franken zusätzlich steigen – insgesamt gegen eine Milliarde Franken pro Jahr. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) nennt keine eigene Schätzung, doch allein Frankreich trägt derzeit nach Abzug der Schweizer Beiträge rund 600 Millionen Euro für Grenzgänger, die in der Schweiz gearbeitet haben. Ein Teil dieser Last könnte sich nun in die Schweiz verlagern. Die Zahl der Grenzgänger steigt seit Jahren: 2025 pendelten über 410.000 Personen zur Arbeit in die Schweiz. Die meisten kommen aus Frankreich, danach aus Italien und Deutschland. In Regionen wie Genf, Basel oder dem Tessin sind sie zentral für den Arbeitsmarkt.
Schweiz muss zustimmen – politischer Druck wächst
Die Koordination der Sozialversicherungen ist Teil des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU. Automatisch gelten die neuen Regeln für die Schweiz nicht – sie müsste ihnen zustimmen. Politischer Druck gilt als wahrscheinlich, sollte die Schweiz die Anpassung ablehnen. Bundesrat und Verwaltung bleiben bislang zurückhaltend. Die SVP stellt ein mögliches Referendum in Aussicht. Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter verweist auf offene Fragen und betont, dass die konkrete Umsetzung noch mit der EU zu klären sei. Sie geht davon aus, dass in der Ausgestaltung Spielraum bestehen werde.
Offene Fragen und nächste Schritte
Der Entscheid der EU-Botschafter ist noch nicht formell verabschiedet; die formelle Annahme steht aus. Für die Schweiz bedeutet dies eine Phase der Unsicherheit: Wird sie die neuen Regeln übernehmen? Und falls ja, mit welchen Übergangsfristen und Detailregelungen? Die EU argumentiert, das Arbeitslandprinzip sei gerechter, weil das Land, das von der Arbeitskraft profitiert habe, auch im Fall der Arbeitslosigkeit einstehen solle. Die Schweiz hingegen fürchtet eine massive Mehrbelastung – und politischen Sprengstoff im Inland.
Das Wichtigste
- Die EU hat das Arbeitslandprinzip für Grenzgänger gestärkt; die Schweiz muss zustimmen, sonst droht politischer Druck.
- Künftig zahlt das Land, in dem der Grenzgänger zuletzt arbeitete, das Arbeitslosengeld – bei Arbeitssuche im Arbeitsland bis zu zwei Jahre, bei Rückkehr ins Wohnland bis zu sechs Monate.
- Die Kosten für die Schweiz könnten von 283 Millionen Franken auf gegen eine Milliarde Franken pro Jahr steigen.
- Über 410.000 Grenzgänger pendeln 2025 in die Schweiz; die meisten aus Frankreich, Italien und Deutschland.
- Die SVP droht mit einem Referendum, die Mitte fordert Klärung offener Fragen mit der EU.


Der 1. Mai in der Schweiz: Ein Feiertag mit Geschichte und politischer Sprengkraft

10-Millionen-Initiative: Wie das Bevölkerungswachstum die Ostschweiz herausfordert

Melanie Setz: «Wir sind tief erschüttert» – Tod einer 60-Jährigen unter Beistandschaft erschüttert Luzern
