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Norwegens Kronprinzessin-Sohn bleibt in U-Haft – Fußfessel-Antrag abgelehnt

Marius Borg Høiby darf die Untersuchungshaft nicht mit einer elektronischen Fußfessel antreten. Das Gericht sieht ein erhebliches Risiko.

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Norwegens Kronprinzessin-Sohn bleibt in U-Haft – Fußfessel-Antrag abgelehnt
Marius Borg Høiby darf die Untersuchungshaft nicht mit einer elektronischen Fußfessel antreten. Das Gericht sieht ein erCredit · BILD

Die Fakten

  • Marius Borg Høiby, Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit, bleibt in Untersuchungshaft.
  • Ein Gericht in Oslo lehnte seinen Antrag auf eine elektronische Fußfessel ab.
  • Høiby wollte den Rest der U-Haft in seiner Wohnung auf dem Gut Skaugum verbringen.
  • Das Urteil in seinem Prozess wird für Anfang Juni erwartet.
  • Er war in 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, darunter Vergewaltigungsvorwürfe.
  • Die Staatsanwaltschaft forderte über sieben Jahre Haft; die Verteidigung plädierte auf anderthalb Jahre.
  • Høiby beklagt psychische Belastung und Isolation im Gefängnis.
  • Seine Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, leidet an Lungenfibrose und kann ihn seltener besuchen.

Gericht lehnt Antrag auf Fußfessel ab

Marius Borg Høiby, der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit, wird weiterhin in Untersuchungshaft bleiben. Ein Gericht in Oslo hat seinem Antrag, den Rest der Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel zu verbringen, eine Absage erteilt. Diese Entscheidung bedeutet, dass Høiby bis zur Urteilsverkündung, die für Anfang Juni angesetzt ist, hinter Gittern verbleiben muss. Der Versuch, die Haftbedingungen zu mildern, scheiterte damit am Widerstand der Justiz. Der 29-Jährige hatte gehofft, seine Untersuchungshaft in seiner Wohnung auf dem Gut Skaugum verbringen zu können, nahe seiner Familie und Freunde. Dies wäre nur unter der Auflage einer Fußfessel und stark eingeschränkter Bewegungsfreiheit möglich gewesen. Das Gericht begründete die Ablehnung mit einem „erheblichen“ Risiko, das von Høiby ausgehe, insbesondere einer hohen Wiederholungsgefahr. Die Entscheidung unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe, mit denen sich Høiby konfrontiert sieht. Trotz des abgeschlossenen Prozesses bleibt die Ungewissheit über das Strafmaß bestehen, während der Angeklagte die Isolation der Haft zunehmend spürt.

Høiby beklagt Isolation und psychische Belastung

In einer deutlichen Stellungnahme gegenüber der Zeitung Verdens Gang schildert Marius Borg Høiby die psychischen Folgen seiner Untersuchungshaft. Er fühle sich isoliert und habe nur sehr begrenzten menschlichen Kontakt. „Ich sitze in Isolation im Gefängnis in Oslo und habe extrem wenig menschlichen Kontakt – zwei, drei Besuche pro Woche“, erklärte er. Diese eingeschränkte soziale Interaktion stellt eine erhebliche Belastung dar, zumal er sich in einer Phase der Ungewissheit befindet. Die Besuche, die er erhält, beschränken sich neben den Wärtern auf seine Familie und Freunde. Sein Vater Morten Borg, sein jüngerer Halbbruder Prinz Sverre Magnus und das Kronprinzenpaar haben ihn seit Prozessbeginn im Februar regelmäßig besucht. Die psychische Verfassung Høibys ist auch vor dem Hintergrund der Erkrankung seiner Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, von Bedeutung. Diese kann ihn aufgrund ihrer Lungenfibrose nur eingeschränkt besuchen, was die familiäre Unterstützung zusätzlich erschwert.

Umfangreiche Anklagepunkte und kontroverse Forderungen

Der Prozess gegen Marius Borg Høiby umfasste insgesamt 40 Anklagepunkte. Ein signifikanter Teil davon, die Hälfte der Vorwürfe, bezog sich auf eine frühere Partnerin, gegenüber der ein Kontaktverbot bestand. Laut Anklage soll Høiby die mutmaßlichen Taten gefilmt haben. Die Staatsanwaltschaft hat am Ende des mehrtägigen Verfahrens eine Haftstrafe von sieben Jahren und sieben Monaten gefordert. Die Verteidigung hingegen plädierte auf eine deutlich mildere Strafe von eineinhalb Jahren und beantragte einen Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen. Diese Diskrepanz verdeutlicht die unterschiedlichen Auffassungen über die Schwere der Taten und die Beweislage. Høiby war bereits im März vor Gericht gestanden, nachdem er gegen ein Kontaktverbot verstoßen hatte. Zuvor hatte das Gericht bereits einen Antrag auf Freilassung zurückgewiesen, mit Verweis auf die Schwere des Falls und die hohe Wiederholungsgefahr.

Seltene Praxis der elektronischen Fußfessel in Norwegen

Die Möglichkeit, die Untersuchungshaft mit einer elektronischen Fußfessel zu verbringen, ist in Norwegen äußerst selten. Laut einem Bericht der Nachrichtenagentur NTB nutzen lediglich zwölf von fast 800 Personen diese Option, um ihre Haft außerhalb von Gefängnismauern zu verbüßen. Diese geringe Zahl unterstreicht, dass die Gewährung einer Fußfessel an strenge Kriterien geknüpft ist und nur in Ausnahmefällen erfolgt. Die Ablehnung von Høibys Antrag fügt sich somit in das generelle Bild einer restriktiven Handhabung dieser Maßnahme. Das Gericht sah auch bei der erneuten Prüfung des Antrags auf eine Fußfessel eine „erhebliche Wiederholungsgefahr“. Diese Einschätzung, die bereits bei früheren Entscheidungen eine Rolle spielte, war ausschlaggebend für die jetzige Ablehnung.

Familiäre Umstände und gesundheitliche Sorgen

Marius Borg Høiby hätte im Falle einer Genehmigung seines Antrags in einem Haus auf dem Gut Skaugum leben können, das er gemeinsam mit seiner Mutter Mette-Marit und seinem Stiefvater Prinz Haakon gemietet hatte. Dieses Anwesen ist Teil der königlichen Residenz und hätte ihm eine gewisse Nähe zu seiner Familie ermöglicht. Seine Mutter, Kronprinzessin Mette-Marit, leidet seit 2018 an Lungenfibrose, einer chronischen Erkrankung, die ihre Atemkapazität zunehmend einschränkt. Ihr Gesundheitszustand hat sich derart verschlechtert, dass sie im Dezember 2025 auf eine Lungentransplantation vorbereitet wird. Dies erschwert ihr Besuche im Gefängnis erheblich, wie Høiby vor Gericht darlegte. „Ich habe eine nahe Familienangehörige mit einer Krankheit, die Besuche im Gefängnis erschwert. Das liegt an der schlechten Luft, dem Schimmel und der Tatsache, dass es ein altes Gebäude ist“, erklärte er. Auch Marius selbst soll unter gesundheitlichen Problemen leiden, die während des Prozesses thematisiert wurden, jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit.

Ausblick: Urteilsverkündung im Juni

Der Prozess gegen Marius Borg Høiby ist abgeschlossen, doch die Ungewissheit über sein Strafmaß bleibt bis Anfang Juni bestehen. Bis dahin wird er weiterhin in Untersuchungshaft verbringen müssen, da sein Antrag auf eine Fußfessel abgelehnt wurde. Die Entscheidung des Gerichts, die erhebliche Wiederholungsgefahr als Hauptgrund für die Ablehnung anzuführen, deutet auf eine mögliche Härte bei der Urteilsfindung hin. Die Forderung der Staatsanwaltschaft von über sieben Jahren Haft steht einer deutlich milderen Forderung der Verteidigung gegenüber. Die kommenden Wochen werden zeigen, wie das Gericht die schwerwiegenden Anklagepunkte bewerten wird und welche Konsequenzen dies für den Sohn der Kronprinzessin haben wird. Die Ablehnung der Fußfessel unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Lage und die fehlende Bereitschaft, dem Angeklagten vor Urteilsverkündung mehr Freiheiten zu gewähren.

Das Wichtigste

  • Marius Borg Høiby bleibt bis zur Urteilsverkündung Anfang Juni in Untersuchungshaft.
  • Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung mit elektronischer Fußfessel wurde vom Osloer Gericht abgelehnt.
  • Das Gericht begründete die Ablehnung mit einem erheblichen Risiko und hoher Wiederholungsgefahr.
  • Høiby klagt über Isolation und psychische Belastung während der Haft.
  • Der Prozess umfasste 40 Anklagepunkte, darunter Vergewaltigungsvorwürfe, die Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft.
  • Die gesundheitliche Verfassung von Kronprinzessin Mette-Marit erschwert ihre Besuche im Gefängnis.
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