Christchurch-Attentäter scheitert mit Berufungsantrag gegen lebenslange Haft
Ein Bundesgericht in Wellington wies den Antrag des Rechtsextremisten ab, sein Schuldeingeständnis für ungültig erklären zu lassen – die Beweislage sei „überwältigend“.
GERMANY —
Die Fakten
- Der Attentäter, Brenton Tarrant, griff am 15. März 2019 zwei Moscheen in Christchurch an und tötete 51 Menschen.
- Er wurde 2020 zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt.
- Tarrant hatte sich im März 2020 in allen Anklagepunkten schuldig bekannt, darunter 51-facher Mord, 40-facher versuchter Mord und Terrorismus.
- Das Berufungsgericht in Wellington lehnte seinen Antrag am 30. April 2026 ab.
- Tarrant argumentierte, schwierige Haftbedingungen hätten einen psychischen Ausnahmezustand ausgelöst und zu einem unfreiwilligen Geständnis geführt.
- Ein dreiköpfiges Richtergremium befand, die Angaben seien widersprüchlich und nicht durch Gefängnispersonal, Psychologen oder frühere Verteidiger gestützt.
- Die Richter stellten fest, Tarrant habe versucht, das Gericht über seinen Geisteszustand zu täuschen.
- Der Antrag wurde 505 Tage nach Ablauf der Frist eingereicht.
Gericht weist Berufung als unbegründet zurück
Der rechtsextreme Attentäter von Christchurch ist sieben Jahre nach dem tödlichsten Anschlag in der jüngeren Geschichte Neuseelands mit einem Berufungsantrag gescheitert. Ein Bundesgericht in der Hauptstadt Wellington lehnte am Donnerstag das Ansinnen des inzwischen 35-jährigen Australiers ab, sein Schuldeingeständnis aufzuheben. Der gebürtige Australier hatte argumentiert, schwierige Haftbedingungen hätten bei ihm einen psychischen Ausnahmezustand ausgelöst und ihn zu einem unfreiwilligen Geständnis bewegt. Ein dreiköpfiges Richtergremium wies diese Argumentation zurück und schloss damit eine mögliche Neuverhandlung des Falls aus.
„Überwältigende“ Beweislage gegen den Täter
Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Angaben des Verurteilten widersprüchlich und nicht durch Gefängnispersonal, Psychologen oder frühere Verteidiger gestützt seien. „Er litt weder unter einer psychischen Beeinträchtigung noch unter einer anderen Form geistiger Unfähigkeit“, schrieben die Richter. Der Australier habe versucht, das Gericht über seinen Geisteszustand zu täuschen. Die Beweislage bezeichneten die Richter als „überwältigend“. Tarrant war 2017 von Australien nach Neuseeland gezogen, um den Angriff zu planen und auszuführen. Er hatte Waffen gesammelt, die Tatorte zuvor ausgespäht, das Massaker per Helmkamera live im Internet übertragen und ein rassistisches Manifest veröffentlicht.
Schuldeingeständnis als Erleichterung für Angehörige
Seine Schuldeingeständnisse im März 2020 hatten den Angehörigen der Opfer und Überlebenden Erleichterung verschafft, da sie einen langen Prozess und eine Plattform für seine extremistischen Ansichten befürchtet hatten. Die gescheiterte Berufung – die laut Gericht 505 Tage nach Ablauf der Frist eingereicht wurde – verhindert nun einen weiteren Prozess. Der Attentäter war 2020 zu lebenslanger Haft ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung verurteilt worden und sitzt seitdem in einem Hochsicherheitsgefängnis in Auckland.
Folgen des Anschlags: Traumata und bleibende Schäden
Bei dem folgenschwersten Anschlag in der jüngeren Geschichte des Pazifikstaats am 15. März 2019 attackierte Tarrant die Al-Noor-Moschee und das Linwood Islamic Centre in der Küstenstadt Christchurch. Er erschoss 51 Menschen, Dutzende weitere wurden teils lebensgefährlich verletzt. Viele Überlebende leiden bis heute unter den Folgen, sind arbeitsunfähig, müssen mit starken Schmerzen und Traumata leben. Das Massaker übertrug der Täter per Helmkamera live im Internet.
Keine Aussicht auf Revision oder Entlassung
Mit der Ablehnung des Berufungsantrags bleibt die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf vorzeitige Entlassung bestehen. Der Versuch, das Schuldeingeständnis für ungültig erklären zu lassen, war der letzte rechtliche Schritt des Verurteilten, um eine Neuverhandlung zu erzwingen. Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass die Justiz keine Zweifel an der Schuld des Attentäters und der Freiwilligkeit seines Geständnisses zulässt. Für die Hinterbliebenen und Überlebenden bedeutet das Urteil einen Schlussstrich unter die juristische Aufarbeitung des Anschlags.
Das Wichtigste
- Der Christchurch-Attentäter Brenton Tarrant scheiterte mit seinem Berufungsantrag, das Schuldeingeständnis für ungültig erklären zu lassen.
- Das Gericht wies die Argumentation zurück, schwierige Haftbedingungen hätten zu einem unfreiwilligen Geständnis geführt.
- Die Beweislage gegen Tarrant wurde als „überwältigend“ bezeichnet, inklusive Live-Übertragung und Manifest.
- Der Antrag wurde 505 Tage nach Ablauf der Frist eingereicht.
- Die lebenslange Haftstrafe ohne vorzeitige Entlassung bleibt bestehen.
- Für die Opfer und Angehörigen bedeutet die Entscheidung das Ende der juristischen Auseinandersetzung.




