Ermittlungen gegen Anwältin und ORF-Mitarbeiterin: Staatsanwaltschaft Wien prüft Erpressungsvorwürfe im Fall Weißmann
Die Justiz geht dem Vorwurf nach, dass die Frau und ihr Rechtsvertreter den Ex-Generaldirektor mit Tonbandaufnahmen unter Druck gesetzt haben sollen – während der ORF interne Untersuchungen einleitet.

AUSTRIA —
Die Fakten
- Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen eine ORF-Mitarbeiterin und ihren Anwalt wegen des Verdachts der schweren Erpressung und des Missbrauchs von Tonaufnahmen.
- Roland Weißmann trat Anfang März 2026 als ORF-Generaldirektor zurück, nachdem ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen worden war.
- Die Mitarbeiterin soll Gespräche mit Weißmann ohne dessen Wissen aufgezeichnet und die Aufnahmen am 4. März 2026 in der Kanzlei ihres Anwalts vorgespielt haben.
- Anwesend bei der Vorführung waren Stiftungsratsvorsitzender Heinz Lederer (SPÖ), sein Stellvertreter Gregor Schütze (ÖVP) und drei weitere Personen.
- Die Staatsanwaltschaft ordnete die Beschaffung der Tonbandaufnahmen und Bilder sowie Zeugeneinvernahmen an, darunter von Lederer, Schütze und dem ORF-Direktorium unter Interims-Generaldirektorin Ingrid Thurnher.
- Eine interne ORF-Compliance-Kommission stellte fest, dass keine sexuelle Belästigung vorliege; die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes sieht dies anders.
- 463 ORF-Mitarbeiter haben sich der Initiative #NichtMitUns angeschlossen, die gegen die politische Einflussnahme im Sender protestiert.
Staatsanwaltschaft leitet Ermittlungen ein
Die Staatsanwaltschaft Wien hat Ermittlungen gegen eine ORF-Mitarbeiterin und ihren Anwalt eingeleitet. Ihnen wird vorgeworfen, Ex-ORF-Generaldirektor Roland Weißmann mit Tonbandaufnahmen erpresst zu haben. Die Ermittlungsanordnung, die dem Magazin profil exklusiv vorliegt, nennt den Verdacht der schweren Erpressung nach § 144 StGB sowie des Missbrauchs von Tonaufnahmen und Abhörgeräten nach § 120 StGB. Weißmann und sein Anwalt hatten zuvor eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, die den Anfangsverdacht begründete. Die Ermittlungen richten sich nun gegen die Frau und ihren Rechtsvertreter. Für Weißmann selbst gilt die Unschuldsvermutung; gegen ihn wird derzeit nicht ermittelt.
Die Vorführung der Tonbandaufnahmen
Laut Ermittlungsanordnung soll die ORF-Mitarbeiterin vor Jahren ohne Wissen von Weißmann Gespräche mit ihm aufgezeichnet haben. Am 4. März 2026 spielte sie in der Kanzlei ihres Anwalts zwei Tonbandaufnahmen vor – ein Vorgang, der gesetzlich heikel ist. Anwesend waren der Stiftungsratsvorsitzende Heinz Lederer (SPÖ), sein Stellvertreter Gregor Schütze (ÖVP) sowie drei weitere Personen. Den Anwesenden wurde auch eine dritte Aufnahme angeboten, die sie jedoch ablehnten. Die Staatsanwaltschaft führt aus, dass der Anwalt Weißmann durch gefährliche Drohung genötigt habe, mit sofortiger Wirkung als Generaldirektor zurückzutreten und eine Schadensersatzzahlung von 25.000 Euro zu leisten. Zudem sollten die Anwaltskosten übernommen werden. Andernfalls würden die Vorwürfe der sexuellen Belästigung und belastendes Material veröffentlicht.
Weißmanns Rücktritt und die Rolle des Stiftungsrats
Weißmann trat zurück und war offenbar bereit, die 25.000 Euro zu zahlen, um eine Verschwiegenheitserklärung zu erhalten. Doch der ORF kam ihm zuvor: Die Stiftungsratsspitze erklärte öffentlich, der Generaldirektor sei wegen Vorwürfen der sexuellen Belästigung zurückgetreten – entgegen zuvor gegebener Versprechen, Stillschweigen zu wahren. Damit wurde der Fall publik, was zu Weißmanns Kündigung durch den ORF führte. Die Mitarbeiterin betonte stets, sie habe nie gewollt, dass die Vorwürfe öffentlich werden. Später ging sie jedoch selbst mit Chatverläufen an die Öffentlichkeit und begründete dies mit Zwang. Der Falter veröffentlichte die Kommunikation im Wortlaut, was eine juristische Debatte über den Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereichs auslöste.
Interne und externe Bewertungen der Vorwürfe
Eine von Interims-Generaldirektorin Ingrid Thurnher eingesetzte interne ORF-Compliance-Kommission urteilte, dass keine sexuelle Belästigung vorliege. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes hingegen äußerte auf Basis der medialen Berichterstattung eine Ferndiagnose und gelangte zu einer gegenteiligen Einschätzung. Eine offizielle Anzeige bei der Anwaltschaft liegt jedoch nicht vor. Die rechtliche und moralische Bewertung dessen, was als sexuelle Belästigung gilt, geht weit auseinander. Bisher ist kein Medium im Besitz des gesamten Materials; die bekannten Chats sind unvollständig und stammen nur von der Mitarbeiterin. Weißmann bestreitet die Vorwürfe, hat sein Material aber nur der Compliance-Stelle vorgelegt.
Protest der Belegschaft und politische Reaktionen
Die ORF-Mitarbeiter haben genug von den Querelen um die Generaldirektoren, der anstehenden Wahl und den dubiosen Geschäften der Stiftungsräte, die von der Politik gedeckt werden. Sie gründeten die Initiative #NichtMitUns, der sich 463 Mitarbeiter angeschlossen haben. Eine Reaktion der Politik blieb bisher aus; sie scheint den Skandal aussitzen zu wollen. Die Politik hat im ORF andere Prioritäten als die Sicherstellung journalistischer Unabhängigkeit oder die Übernahme von Verantwortung für parteiliche Personalentscheidungen, so die Kritik der Initiative.
Ausblick: Offene Fragen und juristische Folgen
Die Staatsanwaltschaft hat die Mittel, beide Seiten zur Herausgabe des Materials zu zwingen. Erst dann wird sich ein vollständiges Bild ergeben. Die Frage, ob die Veröffentlichung der Chats durch den Falter medienrechtlich und medienethisch zulässig war, wird noch gerichtlich geklärt werden müssen. Die kommenden Monate und Jahre werden von Prozessen um die Ereignisse Anfang März 2026 geprägt sein. Der Fall wirft grundlegende Fragen zum Spannungsfeld zwischen dem Schutz der Privatsphäre, den Grenzen des Journalismus und der Aufarbeitung von Machtmissbrauch auf.
Das Wichtigste
- Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt gegen die ORF-Mitarbeiterin und ihren Anwalt wegen Erpressung und illegaler Tonaufnahmen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Roland Weißmann.
- Weißmann trat zurück, nachdem ihm sexuelle Belästigung vorgeworfen worden war; die interne Compliance-Kommission des ORF sieht keine Belästigung, die Gleichbehandlungsanwaltschaft widerspricht.
- Die Mitarbeiterin spielte Tonbandaufnahmen vor, die sie heimlich aufgezeichnet hatte, und forderte 25.000 Euro Schadensersatz sowie den Rücktritt Weißmanns.
- Der Stiftungsrat machte die Vorwürfe öffentlich, obwohl zuvor Stillschweigen vereinbart worden war, was zur Kündigung Weißmanns führte.
- 463 ORF-Mitarbeiter protestieren mit der Initiative #NichtMitUns gegen politische Einflussnahme im Sender.
- Die juristische Aufarbeitung wird sich über Jahre hinziehen; zentrale Beweismittel liegen derzeit nur fragmentarisch vor.




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