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Saarland verankert Gottesbezug und Schutz jüdischen Lebens in neuer Verfassungspräambel

Der Landtag beschließt mit breiter Mehrheit eine historische Verfassungsreform, die auch das Verfahren zur Wahl von Verfassungsrichtern ändert – als Bollwerk gegen extremistische Parteien.

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Saarland verankert Gottesbezug und Schutz jüdischen Lebens in neuer Verfassungspräambel
Der Landtag beschließt mit breiter Mehrheit eine historische Verfassungsreform, die auch das Verfahren zur Wahl von VerfCredit · Vatican News

Die Fakten

  • Der Landtag stimmte mit 46 Ja-Stimmen bei 3 Gegenstimmen für die Verfassungsänderung.
  • Die neue Präambel enthält einen Gottesbezug und verweist auf das religiöse und humanistische Erbe.
  • Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus wurden als Staatsziele aufgenommen.
  • Das Verfahren zur Wahl der Verfassungsrichter wurde geändert: Bei Blockade kann das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen, die mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
  • Die Initiative ging von SPD und CDU aus; die AfD stimmte geschlossen dagegen.
  • Eine infratest-dimap-Umfrage vom Dezember 2025 sieht die AfD bei der Landtagswahl am 18. April 2027 bei 23 Prozent.
  • SPD-Fraktionschef Ulrich Commerçon und CDU-Oppositionsführer Stephan Toscani unterstützten die Reform als Stärkung der demokratischen Resilienz.

Ein historischer Schritt für das kleinste Flächenland

Der Landtag des Saarlandes hat eine umfassende Änderung der Landesverfassung beschlossen – die erste ihrer Art seit dem Beitritt des Bundeslandes zur Bundesrepublik. Mit 46 Ja-Stimmen bei drei Gegenstimmen verabschiedeten die Abgeordneten eine Präambel, die dem Verfassungstext vorangestellt wird und einen expliziten Gottesbezug enthält. Zudem wurden der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus als Staatsziele festgeschrieben. Die Reform, die von den Fraktionen der regierenden SPD und der oppositionellen CDU gemeinsam eingebracht wurde, soll die demokratische Resilienz des Landes stärken. „Es ist von enormer Bedeutung, dass auf allen Ebenen des Staates die demokratische Resilienz verstärkt wird und wir dafür Sorge tragen, dass die Feinde der Demokratie nicht den Durchmarsch erringen können“, sagte SPD-Fraktionsvorsitzender Ulrich Commerçon. Die einzigen Gegenstimmen kamen von der AfD, deren Abgeordneter Christoph Schaufert das Vorgehen als „zutiefst undemokratisch“ kritisierte. Die AfD, die bei der nächsten Landtagswahl im Frühjahr 2027 einer Umfrage zufolge auf 23 Prozent der Stimmen hoffen kann, sieht sich durch die Änderungen gezielt benachteiligt.

Die neue Präambel: Gottesbezug und humanistisches Erbe

Zentraler Bestandteil der neuen Präambel ist die Formulierung: „Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, auf der Grundlage des religiösen und humanistischen Erbes, hat sich das Saarland durch seinen frei gewählten Landtag diese Verfassung gegeben.“ Damit schließt sich das Saarland der Praxis zahlreicher anderer Bundesländer an – Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen haben bereits einen Gottesbezug in ihren Verfassungen. Auch das Grundgesetz der Bundesrepublik enthält in seiner Präambel einen Hinweis auf die Verantwortung vor Gott. Die Initiative für die Präambel ging auf ein Bündnis aus christlichen Kirchen, der Synagogengemeinde Saar und muslimischen Verbänden zurück, die eine solche Formulierung gefordert hatten. „Nach diesem Verständnis muss sich alle Staatsgewalt auch vor etwas Höherem verantworten“, sagte CDU-Oppositionsführer Stephan Toscani. SPD-Fraktionschef Commerçon sprach von der „bestmöglichen Formulierung für den Gottesbezug“. Das Saarland war bislang das einzige Bundesland, dessen Verfassungstext unmittelbar mit den Artikeln begann – ohne jede Einleitung. Die neue Präambel fasst nun die grundlegenden Werteorientierungen des Landes zusammen.

Schutz jüdischen Lebens und Kampf gegen Antisemitismus als Staatsziele

Neben dem Gottesbezug wurden der Schutz jüdischen Lebens und jüdischer Kultur sowie der Kampf gegen Antisemitismus und Antiziganismus als Staatsziele in die Verfassung aufgenommen. „Bestehende Standards zum Schutz vor menschenfeindlichen Ideologien dürfen nicht abgesenkt werden“, betonte die Vorsitzende des Rechtsausschusses, Nadia Schindelhauer (SPD). Die Aufnahme dieser Staatsziele ist Teil eines Pakets, das die demokratische Grundordnung des Landes gegen extremistische Tendenzen wappnen soll. Die Abgeordneten folgten damit einem breiten gesellschaftlichen Konsens, der sich auch in der Unterstützung durch religiöse und zivilgesellschaftliche Organisationen widerspiegelt.

Neues Verfahren für die Wahl der Verfassungsrichter

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft die Wahl der Richter am Verfassungsgerichtshof. Bisher wurden die Richter vom Präsidium des Landtages vorgeschlagen und vom Landtag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit gewählt. Künftig soll – falls dieses Verfahren nicht zu einer Wahl führt – der Verfassungsgerichtshof selbst Kandidaten vorschlagen können. Über deren Wahl kann der Landtag dann mit einfacher Mehrheit entscheiden. Diese Änderung zielt darauf ab, das Gericht vor Blockaden durch extreme oder demokratiefeindliche Parteien zu schützen. „Uns ist schon klar, dass so langsam mit großem Unbehagen Angst und sogar Panik bei Ihnen ankommt, dass Sie immer weniger dieses Volk vertreten“, sagte AfD-Abgeordneter Schaufert in Richtung der anderen Fraktionen. „Sie sind bereit, mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln Wahlerfolge der AFD selbst in der Zukunft zu konterkarieren.“

Politische Reaktionen und Ausblick auf die Landtagswahl 2027

Die Verfassungsreform fällt in eine Phase wachsender politischer Spannungen im Saarland. Eine im Dezember 2025 veröffentlichte Meinungsumfrage von infratest dimap prognostiziert der AfD bei der Landtagswahl am 18. April 2027 einen Stimmenanteil von 23 Prozent. Damit läge die Partei nahe an CDU (25 Prozent) und SPD (27 Prozent). „Wir erleben in Europa und in der ganzen freien Welt, wie Populisten und Extremisten Demokratien schwächen“, sagte Oppositionsführer Toscani. Die Verfassungsänderungen seien ein notwendiger Schritt, um Institutionen vor Verächtlichmachung zu schützen. Die AfD hingegen sieht sich durch die Reformen in ihrer Rolle als aufstrebende politische Kraft behindert. Die Debatte um die Verfassungsänderung zeigt die tiefe Kluft zwischen den etablierten Parteien und der AfD, die bei der nächsten Wahl voraussichtlich deutlich mehr Mandate gewinnen wird. Die Reform könnte als Präzedenzfall für andere Bundesländer dienen, die ähnliche Maßnahmen gegen demokratiefeindliche Tendenzen erwägen.

Das Wichtigste

  • Der saarländische Landtag hat mit großer Mehrheit eine Verfassungspräambel mit Gottesbezug und die Aufnahme von Staatszielen zum Schutz jüdischen Lebens und gegen Antisemitismus beschlossen.
  • Das Wahlverfahren für Verfassungsrichter wurde geändert, um Blockaden durch extremistische Parteien zu verhindern; bei Pattsituationen kann das Gericht selbst Kandidaten vorschlagen, die mit einfacher Mehrheit gewählt werden.
  • Die Reform wurde von SPD und CDU gemeinsam getragen; die AfD stimmte geschlossen dagegen und kritisierte das Vorgehen als undemokratisch.
  • Das Saarland war das letzte Bundesland ohne Verfassungspräambel; nun reiht es sich in die Mehrheit der Länder mit Gottesbezug ein.
  • Eine Umfrage von infratest dimap sieht die AfD bei der Landtagswahl 2027 bei 23 Prozent, knapp hinter CDU (25) und SPD (27).
  • Die Verfassungsänderung ist Teil einer Strategie zur Stärkung der demokratischen Resilienz angesichts des erwarteten Aufschwungs der AfD.
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