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Coline Berry erhebt vor französischer Untersuchungskommission erneut schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Vater Richard Berry

Die 50-jährige Psychotherapeutin schildert vor der Nationalversammlung detailliert jahrelangen sexuellen Missbrauch und fordert die Abschaffung von Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen.

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Coline Berry erhebt vor französischer Untersuchungskommission erneut schwere Missbrauchsvorwürfe gegen Vater Richard Berry
Die 50-jährige Psychotherapeutin schildert vor der Nationalversammlung detailliert jahrelangen sexuellen Missbrauch und Credit · Le Matin

Die Fakten

  • Coline Berry, Tochter des Schauspielers Richard Berry, sagte am 29. April 2026 vor einer parlamentarischen Untersuchungskommission in Paris aus.
  • Sie beschrieb „wiederholte Vergewaltigungen, fast jedes Wochenende“ in den Jahren 1984–1985, als sie minderjährig war.
  • Eine erste Strafanzeige von 2021 wurde im August 2022 von der Pariser Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt.
  • Coline Berry forderte die Abschaffung der Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt gegen Minderjährige und die Rückwirkung von Gesetzesänderungen.
  • Richard Berry hat die Vorwürfe stets bestritten; es gilt die Unschuldsvermutung.
  • Im Juli 2024 wurde Coline Berry vom Vorwurf der Diffamierung gegenüber Jeane Manson, der Ex-Partnerin ihres Vaters, freigesprochen.

Ein Klima der Gewalt: Coline Berry sagt vor der Nationalversammlung aus

Coline Berry, die 50-jährige Tochter des französischen Schauspielers Richard Berry, hat am Mittwoch, dem 29. April 2026, vor einer parlamentarischen Untersuchungskommission zur justiziellen Aufarbeitung inzestuöser sexueller Gewalt gegen Kinder ausgesagt. Vor den Abgeordneten der Nationalversammlung wiederholte sie ihre schweren Anschuldigungen gegen ihren Vater. Die Psychotherapeutin, geboren 1976 aus der Beziehung von Richard Berry mit der Schauspielerin Catherine Hiegel, erklärte: „Ich bin in Gewalt geboren.“ Sie schilderte, dass ihr Vater bereits vor ihrer Geburt ihre Mutter gegen ein Waschbecken geschlagen und ihr im siebten Schwangerschaftsmonat in den Bauch getreten habe, wodurch ein Trommelfell perforiert wurde. „In dieser Gewalt bin ich zur Welt gekommen“, sagte sie.

Detailierte Schilderungen des Missbrauchs

Coline Berry beschrieb vor der Kommission „wiederholte Vergewaltigungen, fast jedes Wochenende“ in den Jahren 1984 und 1985, als sie zwischen acht und neun Jahre alt war. Sie sprach von „dem Sex meines Vaters in meinem Mund als Trompete oder Flöte“. „Ich bewahre noch heute die Erinnerung an den Geruch, die Empfindungen, die Bilder“, fügte sie hinzu. Für sie sei Inzest nicht nur ein einzelner Moment, sondern „ein Klima, eine langsame, diffuse, konstante Durchdringung“. Sie berichtete von Überlebensmechanismen in ihrer Kindheit: Sie habe „ein Netz um mein Bett gewoben, um zu verhindern, dass er sich nachts nähert“. Mit zehn Jahren habe sie aufgehört zu essen, „damit es aufhört“.

Das Schweigen im „Clan“ und der juristische Weg

Coline Berry bezeichnete ihre Familie als „Clan“, in dem Schweigen die Regel gewesen sei: „Man sprach nicht, man denunzierte die Vaterfigur nicht.“ Anfang 2021 hatte sie Strafanzeige gegen ihren Vater wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe an einer Minderjährigen unter 15 Jahren durch einen Aszendenten sowie wegen Kindesverführung erstattet. Die Pariser Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen im August 2022 jedoch ein – wegen Verjährung der Taten. „Die Justiz hat mir gesagt, es sei zu spät. Aber zu spät für wen? Recht auf Vergessen für wen?“, fragte Coline Berry die Abgeordneten. Sie sprach sich für die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten an Minderjährigen und die Abschaffung der Nichtrückwirkung von Gesetzen für frühere Opfer aus.

Forderungen an die Justiz und die Kommission

Coline Berry forderte vor der Kommission nicht nur die Unverjährbarkeit, sondern auch, dass „Diffamierung unmöglich gemacht wird, solange die Ermittlungen laufen“ und dass „von Beginn einer Untersuchung an sofort durchsucht und der Täter begutachtet wird“. Sie hoffe, dass die Ergebnisse der Kommission nicht „toter Buchstabe“ blieben. Im Juli 2024 war Coline Berry vom Vorwurf der Diffamierung gegenüber der Ex-Partnerin ihres Vaters, Jeane Manson, freigesprochen worden. Richard Berry hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen; es gilt die Unschuldsvermutung.

Öffentliche Debatte über Verjährungsfristen

Die erneuten Vorwürfe haben in Frankreich eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst. Viele Menschen zeigten sich schockiert über die Details der Anschuldigungen. Gleichzeitig wird die Frage diskutiert, wie mit Fällen von sexuellem Missbrauch in der Familie umgegangen werden soll, insbesondere wenn die Taten bereits verjährt sind. Einige Stimmen fordern eine Abschaffung der Verjährungsfristen für sexuelle Gewalt gegen Kinder, andere betonen die Notwendigkeit, die Rechte der Beschuldigten zu wahren. Die parlamentarische Untersuchungskommission befasst sich nun mit der Frage, ob die Verjährungsfristen in Fällen von sexuellem Missbrauch gegen Kinder angemessen sind.

Ausblick: Was die Kommission bewirken könnte

Die Kommission soll Empfehlungen zur Verbesserung des justiziellen Umgangs mit inzestuöser sexueller Gewalt erarbeiten. Coline Berry hofft, dass ihre Aussage nicht folgenlos bleibt. Sie hat mit ihrem erneuten Auftritt vor der Nationalversammlung das Thema erneut in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Ob die Kommission tatsächlich Gesetzesänderungen anstoßen wird, bleibt abzuwarten. Der Fall zeigt jedoch die tiefen Wunden, die sexueller Missbrauch in Familien hinterlässt, und die Schwierigkeiten der Justiz, solche Taten nach Jahrzehnten noch zu ahnden.

Das Wichtigste

  • Coline Berry hat vor einer parlamentarischen Untersuchungskommission detailliert sexuellen Missbrauch durch ihren Vater Richard Berry geschildert.
  • Eine erste Strafanzeige von 2021 wurde 2022 wegen Verjährung eingestellt – ein zentraler Punkt der Debatte.
  • Coline Berry fordert die Unverjährbarkeit von Sexualstraftaten an Minderjährigen und eine rückwirkende Gesetzesänderung.
  • Richard Berry bestreitet die Vorwürfe; die Unschuldsvermutung gilt.
  • Die Kommission soll Empfehlungen zur Verbesserung der justiziellen Aufarbeitung von inzestuöser Gewalt vorlegen.
  • Der Fall hat eine breite gesellschaftliche Diskussion über Verjährungsfristen und Opferschutz ausgelöst.
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