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Klage gegen Graubündner Kantonalbank: Kunde fordert mittleren dreistelligen Millionenbetrag

Ein anonymer Kläger wirft der GKB und ihrer Tochter BZ Bank Pflichtverletzungen bei einem Anlageprodukt vor; die Institute weisen die Vorwürfe zurück.

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Klage gegen Graubündner Kantonalbank: Kunde fordert mittleren dreistelligen Millionenbetrag
Ein anonymer Kläger wirft der GKB und ihrer Tochter BZ Bank Pflichtverletzungen bei einem Anlageprodukt vor; die InstituCredit · SRF

Die Fakten

  • Klage eingereicht gegen GKB, BZ Bank sowie aktuelle und ehemalige Organe der BZ Bank.
  • Forderung im mittleren dreistelligen Millionenbereich.
  • Streit um ein von der BZ Bank verwaltetes Anlageprodukt.
  • Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Höfe (Freienbach) eingereicht.
  • GKB kaufte 2022 Mehrheit an BZ Bank von Martin Ebner; seit 2025 alleinige Eigentümerin.
  • Martin Ebner gründete BZ Bank 1985; sie war Dreh- und Angelpunkt seiner Aktivitäten.
  • Hintergrund laut Medienbericht: Verkauf der ehemaligen Georg-Fischer-Tochter Agie Charmilles an United Grinding Group.

Millionenklage erschüttert Kantonalbank

Die Graubündner Kantonalbank (GKB) und ihre Tochtergesellschaft BZ Bank sehen sich mit einer Klage konfrontiert, die eine Summe im mittleren dreistelligen Millionenbereich fordert. Der Kläger, dessen Name nicht genannt wird, wirft den Instituten Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit einem von der BZ Bank verwalteten Anlageprodukt vor. Die Klage wurde als Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Höfe in Freienbach eingereicht. Die GKB betonte in einer Ad-hoc-Mitteilung, dass sowohl sie als auch die BZ Bank die Vorwürfe für unbegründet hielten und die Forderungen im Verfahren bestreiten würden. Man werde über wesentliche Entwicklungen zu gegebener Zeit informieren. Die Partizipationsscheine der GKB sind an der SIX Swiss Exchange kotiert.

Die Vorwürfe im Detail

Laut einem Bericht des Online-Portals Inside Paradeplatz soll der Streit um den Verkauf der ehemaligen Georg-Fischer-Tochter Agie Charmilles an die United Grinding Group entbrannt sein. Martin Ebner, der frühere Eigentümer der BZ Bank, ist dort Hauptaktionär. Die BZ Bank habe den Kläger und weitere Privatkunden dazu gebracht, auf Bezugsrechte bei einer Kapitalerhöhung mittels Stimmrechtsaktien zu verzichten – wodurch ihnen Geld entgangen sei. Zudem kritisiere der Kläger die Bewertung der Firma: Der Preis für die Aktien sei anhand einer internen Berechnungsformel der BZ Bank künstlich tief angesetzt worden. Die genauen Umstände der Kapitalerhöhung und der Verzicht auf Bezugsrechte stehen im Zentrum der rechtlichen Auseinandersetzung.

Die beteiligten Parteien

Der Kläger ist ein Kunde der BZ Bank, dessen Identität nicht öffentlich bekannt ist. Die Klage richtet sich gegen die Graubündner Kantonalbank, ihre Tochtergesellschaft BZ Bank sowie gegen aktuelle und ehemalige Organe der BZ Bank. Die GKB hatte 2022 eine Mehrheit der BZ Bank von Martin Ebner erworben und ist seit Anfang 2025 alleinige Besitzerin. Martin Ebner, ein bekannter Schweizer Investor, gründete die BZ Bank 1985. Sie war über Jahrzehnte Dreh- und Angelpunkt seiner Aktivitäten und berät schwerpunktmässig professionelle, private und institutionelle Kunden bei Aktienanlagen und Beteiligungen. Der Verkauf der BZ Bank an die GKB war der letzte Schritt in Ebners Nachfolgeplanung.

Finanzielle Dimension und rechtlicher Rahmen

Die Forderungssumme im mittleren dreistelligen Millionenbereich ist für eine Kantonalbank aussergewöhnlich hoch. Die GKB und die BZ Bank haben angekündigt, sich juristisch zu verteidigen. Das Verfahren beginnt mit einem Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Höfe, was auf eine mögliche Einigung vor einem ordentlichen Gerichtsverfahren hindeuten könnte. Sollte es zu keiner Einigung kommen, droht ein langwieriger Rechtsstreit. Die GKB betont, dass sie die Vorwürfe für unbegründet hält, und wird voraussichtlich alle rechtlichen Mittel ausschöpfen. Die Klage könnte erhebliche Auswirkungen auf die Reputation und die Finanzen der Bank haben, sollte sie erfolgreich sein.

Hintergrund: Die Rolle von Martin Ebner und der BZ Bank

Die BZ Bank war unter Martin Ebner ein zentrales Instrument für seine Investitionen und Beteiligungen. Mit dem Verkauf an die GKB zog sich Ebner aus dem aktiven Bankgeschäft zurück. Die BZ Bank fokussiert sich seither auf die Beratung von Kunden bei Aktienanlagen und Beteiligungen. Die Verflechtung zwischen der BZ Bank, Ebner und der United Grinding Group wirft Fragen auf. Der Verkauf der Agie Charmilles, an dem Ebner als Hauptaktionär beteiligt war, steht im Mittelpunkt der Vorwürfe. Die Klage könnte weitere Details über die Geschäftspraktiken der BZ Bank und die Rolle Ebners ans Licht bringen.

Ausblick und offene Fragen

Das Schlichtungsverfahren beim Vermittleramt Höfe wird zeigen, ob eine gütliche Einigung möglich ist. Sollte dies scheitern, dürfte der Fall vor einem ordentlichen Gericht landen. Die GKB hat angekündigt, über wesentliche Entwicklungen zu informieren, was auf eine transparente Kommunikation hindeutet. Offen bleibt, ob weitere Kunden ähnliche Vorwürfe erheben könnten. Der Fall könnte präzedenzwirkung für die Haftung von Banken bei Anlageprodukten haben, insbesondere wenn interne Bewertungsformeln und der Umgang mit Bezugsrechten in Frage gestellt werden. Die Finanzbranche beobachtet die Entwicklung mit Spannung.

Das Wichtigste

  • Ein anonymer Kunde fordert von der Graubündner Kantonalbank und ihrer Tochter BZ Bank einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag wegen Pflichtverletzungen bei einem Anlageprodukt.
  • Die Klage wurde als Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt Höfe eingereicht; die Banken weisen die Vorwürfe zurück.
  • Hintergrund ist laut Medienberichten der Verkauf der Agie Charmilles an die United Grinding Group, an dem Martin Ebner beteiligt war.
  • Der Kläger wirft der BZ Bank vor, ihn zum Verzicht auf Bezugsrechte gedrängt und die Aktien künstlich niedrig bewertet zu haben.
  • Die GKB ist seit 2025 alleinige Eigentümerin der BZ Bank, die Martin Ebner 1985 gründete.
  • Der Ausgang des Verfahrens könnte weitreichende Folgen für die Haftung von Banken bei Anlageprodukten haben.
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