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Reiches Gesetzentwurf kippt Verbot fossiler Heizungen ab 2045

Der Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keine 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht mehr vor und lässt Gas- und Ölheizungen über 2045 hinaus zu – zum Entsetzen der Grünen.

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Reiches Gesetzentwurf kippt Verbot fossiler Heizungen ab 2045
Der Referentenentwurf für das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht keine 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht mehr vor und lässCredit · WELT

Die Fakten

  • Der Entwurf des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes streicht die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht für neue Heizungen.
  • Das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 entfällt; Gas- und Ölheizungen bleiben dauerhaft erlaubt.
  • Eine „Bio-Treppe“ schreibt ab 2029 steigende Beimischungsquoten vor: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
  • Die Regierung erwartet eine jährliche Entlastung von rund fünf Milliarden Euro für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft.
  • Ab 2028 sollen CO₂-Preis, Gasnetzentgelte und Mehrkosten für Biokraftstoffe hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden.
  • Grünen-Politiker Michael Kellner warnt: „Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar.“
  • Der Bundesverband Wärmepumpe bezweifelt die Verfügbarkeit ausreichender Mengen an Biomethan und Bioöl.

Das Ende der 65-Prozent-Pflicht

Die schwarz-rote Koalition vollzieht eine Kehrtwende in der Heizungspolitik. Ein Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium von Katherina Reiche (CDU) und dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) sieht vor, die zentrale Vorgabe des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes zu streichen: die Pflicht, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Stattdessen soll der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen auch künftig erlaubt bleiben. Der Entwurf ersetzt das unter der Ampelkoalition verabschiedete Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz. Die Ressortabstimmung über den Entwurf ist eingeleitet, wie es in Regierungskreisen heißt.

Die Bio-Treppe: Stufenweise Beimischung statt Verbot

Um dennoch den Übergang zu klimafreundlichem Heizen zu schaffen, setzt der Entwurf auf eine sogenannte Bio-Treppe. Ab Januar 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe wie Biomethan oder Bioöl nutzen. Die Beimischungsquote startet bei zehn Prozent, steigt 2030 auf 15 Prozent, 2035 auf 30 Prozent und erreicht 2040 schließlich 60 Prozent. Nach 2040 sind keine weiteren Stufen vorgesehen. Da das Betriebsverbot für fossile Heizungen ab 2045 entfällt, bleibt unklar, wie Deutschland bis 2045 klimaneutral werden soll – wie es das Klimaschutzgesetz vorsieht. Kritiker befürchten, dass die Bio-Treppe nicht ausreicht, um die Klimaziele zu erreichen.

Entlastung für Bürger und Wirtschaft – Kosten für Mieter gedeckelt

Die Regierung rechnet durch den Wegfall der 65-Prozent-Pflicht mit einer jährlichen Entlastung von rund fünf Milliarden Euro für die Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft. Diese Summen ergeben sich vor allem aus den geringeren Investitionskosten für neue Heizungen. Um Mieter vor steigenden Kosten zu schützen, einigte sich die Koalition auf eine Kostenbremse: Ab 2028 werden die Kosten für den CO₂-Preis, die Gasnetzentgelte und die Preisaufschläge für die ab 2029 vorgeschriebenen klimafreundlicheren Brennstoffe hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt. Diese Regelung soll verhindern, dass Mieter allein die finanziellen Lasten einer fossilen Heizung tragen.

Scharfe Kritik von Grünen und Verbänden

Die Grünen üben scharfe Kritik an dem Referentenentwurf. „Das Gesetz kippt das Verbot fossiler Brennstoffe ab dem 1. Januar 2045 – und untergräbt damit das Klimaziel 2045“, sagte der Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner. „Ohne ein klares Aus für Öl und Gas in Heizungen sind die Klimaziele unerreichbar, und wir bleiben abhängig von fossilen Energien – eine ganz dumme Idee.“ Auch der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) äußerte Bedenken: „Die Vorgabe der Biotreppe weckt die falsche Erwartung über eine flächendeckende Bereitstellung klimaneutraler Energieträger in den Gasnetzen.“ Es sei nicht sinnvoll, die gesamte Gasinfrastruktur durch Biomethan aufrechterhalten zu wollen. Zudem zweifeln Experten an der ausreichenden Verfügbarkeit von Bioöl und -gas sowie an deren Umweltnutzen, etwa wenn mehr Energiepflanzen angebaut werden, die Ackerfläche und Grundwasser verbrauchen.

Auswirkungen auf den Gebäudesektor

Deutschlandweit werden rund zwei Drittel aller Gebäude mit Gas und Öl beheizt. Auf den Gebäudesektor entfällt ein Drittel der deutschen CO₂-Emissionen. Die Bauwirtschaft signalisiert, dass mit dem Politikwechsel unter Union und SPD der Umbau von Bestandsgebäuden hin zur Wärmepumpe zum Erliegen kommen könnte. Während elektrische Heizungen bei Neubauten und Einfamilienhäusern oft die Technologie der Wahl sind, ist die Umrüstung älterer Mehrfamilienhäuser teuer und aufwendig. Viele Eigentümer scheinen daher dankbar, bei Öl- und Gasheizungen bleiben zu können. Die SPD-Energiepolitikerin Nina Scheer bezeichnete die Stufen der Biogastreppe als „zu wenig, um beschleunigt fossile Ressourcenabhängigkeit zu überwinden sowie saubere, sichere und bezahlbare Wärme entlang der Klimaschutzziele zu erreichen“.

Offene Fragen und nächste Schritte

Der Referentenentwurf lässt mehrere Fragen offen. Insbesondere ist unklar, wie die Regierung die prognostizierten Milliardenentlastungen berechnet hat. Zudem fehlen Vorgaben für die Zeit nach 2040, obwohl Deutschland bis 2045 klimaneutral wirtschaften will. Ohne ein klares Ende fossiler Brennstoffe in Heizungen, so warnen Kritiker, seien die Klimaziele nicht erreichbar. Die Ressortabstimmung über den Entwurf ist eingeleitet. Sollte er das Kabinett passieren, wäre das der nächste Schritt zur Ablösung des Ampel-Heizungsgesetzes. Die Koalition hatte bereits eine Übergangslösung beschlossen, um das ursprüngliche Inkrafttreten der 65-Prozent-Regel vom 1. Juli 2026 auf den 1. November 2026 zu verschieben – damit die alte Regelung nicht kurzzeitig in Kraft tritt, bevor sie durch das neue Gesetz abgeschafft wird.

Das Wichtigste

  • Die schwarz-rote Koalition ersetzt das Ampel-Heizungsgesetz durch ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz, das keine 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht mehr vorsieht.
  • Gas- und Ölheizungen bleiben auch nach 2045 erlaubt; ein Betriebsverbot für fossile Heizungen entfällt.
  • Eine Bio-Treppe schreibt steigende Beimischungsquoten klimaneutraler Brennstoffe vor, endet aber 2040 bei 60 Prozent.
  • Die Regierung erwartet jährliche Entlastungen von fünf Milliarden Euro für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für die Wirtschaft.
  • Mieter sollen ab 2028 durch eine hälftige Kostenbeteiligung der Vermieter geschützt werden.
  • Grüne und Verbände kritisieren den Entwurf scharf; sie bezweifeln die Erreichbarkeit der Klimaziele und die Verfügbarkeit von Biokraftstoffen.
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