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Rückruf von Kichererbsenmehl und Kreuzkümmel: In EU verbotenes Pestizid Chlorpyrifos nachgewiesen

In zwei Lebensmitteln wurden Pestizidrückstände entdeckt, darunter ein in der EU seit 2020 verbotener Wirkstoff – betroffen sind mehrere Bundesländer.

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Rückruf von Kichererbsenmehl und Kreuzkümmel: In EU verbotenes Pestizid Chlorpyrifos nachgewiesen
In zwei Lebensmitteln wurden Pestizidrückstände entdeckt, darunter ein in der EU seit 2020 verbotener Wirkstoff – betrofCredit · BILD

Die Fakten

  • Global Foods Trading GmbH ruft „Schani Gram Flour“ (Kichererbsenmehl) zurück.
  • Nachgewiesen wurde das Insektizid Chlorpyrifos, in der EU seit 2020 verboten.
  • Betroffen sind 1-kg- und 2-kg-Beutel mit Mindesthaltbarkeitsdatum 04/2027 und Batchnummer LOT Nr. KIE028.
  • Nergiz Großmarkt GmbH ruft „Gülcan Kreuzkümmel gemahlen/Kimyon Toz“ zurück.
  • Betroffen sind Packungsgrößen 180 g, 500 g und 1 kg mit Los-Nummer KMG/640.
  • Kreuzkümmel wurde in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen verkauft.
  • Kichererbsenmehl wurde in ganz Deutschland außer Sachsen-Anhalt und Thüringen vertrieben.

Zwei Produkte, ein gemeinsames Problem: Pestizidrückstände in Lebensmitteln

Die Global Foods Trading GmbH und die Nergiz Großmarkt GmbH haben zeitgleich Rückrufe für zwei verschiedene Lebensmittel gestartet. In Kichererbsenmehl der Marke Schani wurde das Insektizid Chlorpyrifos nachgewiesen, das in der Europäischen Union seit 2020 nicht mehr zugelassen ist. Der Kreuzkümmel der Marke Gülcan ist ebenfalls mit Pestizidrückständen belastet, wie eine Qualitätskontrolle ergab. Beide Unternehmen fordern Verbraucher auf, die betroffenen Produkte nicht zu verzehren und in den jeweiligen Supermarkt zurückzubringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Die Rückrufe erfolgten über das Portal lebensmittelwarnung.de.

Chlorpyrifos: Ein verbotenes Nervengift in Kichererbsenmehl

Das Kichererbsenmehl „Schani Gram Flour“ wird in 1-Kilogramm- und 2-Kilogramm-Beuteln verkauft. Betroffen sind ausschließlich Packungen mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 04/2027 und der Chargennummer LOT Nr. KIE028. Das Produkt stammt aus Indien, wie die Global Foods Trading GmbH mitteilte. Chlorpyrifos ist ein Insektizid, das die Signalübertragung zwischen Nervenzellen stört. Es steht im Verdacht, besonders für ungeborene und kleine Kinder gefährlich zu sein. In der EU ist der Wirkstoff seit 2020 verboten, weil er als gesundheitsschädlich eingestuft wurde.

Kreuzkümmel in sechs Bundesländern belastet

Die Nergiz Großmarkt GmbH ruft den gemahlenen Kreuzkümmel „Gülcan Kreuzkümmel gemahlen/Kimyon Toz“ in den Packungsgrößen 180 g, 500 g und 1 kg zurück. Die betroffene Charge trägt die Los-Nummer KMG/640. Verkauft wurde das Gewürz in Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Das Unternehmen hat die Charge bereits aus dem Verkauf genommen. Kunden, die das Produkt bereits gekauft haben, sollen es nicht mehr verwenden. Die genauen Pestizide, die im Kreuzkümmel gefunden wurden, wurden nicht spezifiziert.

Gesundheitsrisiken durch Pestizidrückstände

Pestizide sind chemische Stoffe, die gezielt Schädlinge wie Insekten, Pilze oder Unkraut abtöten sollen. Viele dieser Wirkstoffe können jedoch auch für Menschen gefährlich sein. Chlorpyrifos greift in die Signalübertragung zwischen Nerven ein und kann das Nervensystem schädigen. Besonders anfällig sind ungeborene Kinder und Kleinkinder. Andere Pestizide stehen im Verdacht, Krebs zu begünstigen oder das Hormonsystem zu stören. Akute Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Schwindel, Kopfschmerzen oder Durchfall können bei höheren Aufnahmemengen auftreten. In schweren Fällen sind Atemprobleme oder Krampfanfälle möglich. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) weist darauf hin, dass die gesundheitlichen Auswirkungen von Pestizidrückständen bislang kaum erforscht sind.

Verbraucherrechte und weitere Schritte

Verbraucher, die eines der betroffenen Produkte gekauft haben, können es in den Supermarkt zurückbringen und erhalten den Kaufpreis erstattet – auch ohne Vorlage des Kassenbons. Die Unternehmen haben die Rückrufe über das offizielle Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Dies ist nicht der erste Lebensmittelrückruf in jüngster Zeit: Kürzlich wurde ein Gewürz wegen Glassplittern zurückgerufen, und auch Fleisch bei Rewe war von einem Rückruf betroffen. Die Behörden raten, stets die aktuellen Warnmeldungen zu verfolgen und betroffene Produkte nicht zu konsumieren.

Ausblick: Strengere Kontrollen gefordert

Die Rückrufe werfen Fragen nach der Wirksamkeit von Lebensmittelkontrollen auf. Während Chlorpyrifos in der EU verboten ist, gelangen offenbar weiterhin Produkte mit diesem Wirkstoff in den Handel. Die Global Foods Trading GmbH hat das Kichererbsenmehl aus Indien importiert, wo das Insektizid möglicherweise noch eingesetzt wird. Verbraucherschützer fordern strengere Grenzwerte und häufigere Stichproben, insbesondere bei importierten Lebensmitteln. Bis dahin bleibt den Kunden nur die Wachsamkeit: Wer verdächtige Produkte findet, sollte sie melden und zurückgeben.

Das Wichtigste

  • Zwei Lebensmittel – Kichererbsenmehl und Kreuzkümmel – wurden wegen Pestizidrückständen zurückgerufen.
  • Im Kichererbsenmehl wurde das in der EU verbotene Insektizid Chlorpyrifos nachgewiesen.
  • Der Kreuzkümmel ist mit nicht näher bezeichneten Pestiziden belastet und wurde in sechs Bundesländern verkauft.
  • Chlorpyrifos kann Nervenschäden verursachen, besonders bei Kindern und Ungeborenen.
  • Verbraucher können die Produkte ohne Kassenbon zurückgeben und erhalten den Kaufpreis erstattet.
  • Die Rückrufe verdeutlichen die Notwendigkeit strengerer Kontrollen bei importierten Lebensmitteln.
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