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Ernst Gödl soll neuer ÖVP-Klubobmann werden – Nachfolger des zurückgetretenen August Wöginger

Der steirische Abgeordnete und Jurist wurde am Montagabend vom Bundesparteipräsidium nominiert und soll am Dienstag gewählt werden.

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Ernst Gödl soll neuer ÖVP-Klubobmann werden – Nachfolger des zurückgetretenen August Wöginger
Der steirische Abgeordnete und Jurist wurde am Montagabend vom Bundesparteipräsidium nominiert und soll am Dienstag gewäCredit · ORF

Die Fakten

  • Ernst Gödl, 54, ist Jurist und Landwirt aus der Steiermark und bisher Sicherheitssprecher der ÖVP.
  • August Wöginger trat nach nicht rechtskräftiger Verurteilung wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch zurück.
  • Das Urteil gegen Wöginger: sieben Monate Haft auf Bewährung und 43.200 Euro Geldstrafe.
  • Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten erhielten ebenfalls bedingte Haftstrafen und Geldstrafen von 33.840 bzw. 22.680 Euro.
  • Der Prozess betraf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im Jahr 2017 aus parteipolitischen Motiven.
  • Wöginger kündigte Berufung an und rechnet in zweiter Instanz mit einem Freispruch.

Parteispitze nominiert Gödl – Wahl am Dienstag erwartet

Das Bundesparteipräsidium der ÖVP hat am Montagabend den steirischen Abgeordneten Ernst Gödl als neuen Klubobmann nominiert. Die Entscheidung fiel in einer Sitzung, wie aus Parteikreisen verlautete. Gödl soll am Dienstagfrüh in einer Klubsitzung im Parlament offiziell gewählt und der Öffentlichkeit präsentiert werden. Der 54-Jährige ist Jurist und Landwirt und stammt aus der Steiermark. Bislang fungierte er als Sicherheitssprecher der ÖVP im Nationalrat. Mit der Nominierung übernimmt er die Nachfolge von August Wöginger, der nach seiner Verurteilung am vergangenen Freitag als Klubobmann zurückgetreten war. Die Personalentscheidung erfolgte rasch, um die Führung der Parlamentsfraktion nach dem Rücktritt zu stabilisieren. Gödl gilt als erfahrener Abgeordneter mit sicherheitspolitischer Expertise.

Wögingers Rücktritt nach nicht rechtskräftigem Urteil

August Wöginger hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung am Freitag seinen sofortigen Rücktritt als ÖVP-Klubchef angekündigt. Er werde sich künftig auf seine Arbeit als Sozialsprecher im Parlament konzentrieren, erklärte er. Das Verfahren sei sehr belastend gewesen und die Funktion des Klubobmanns erfordere seine ganze Aufmerksamkeit. Das Landesgericht Linz sprach Wögingen nicht rechtskräftig schuldig wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch. Das Strafmaß beträgt sieben Monate Haft auf Bewährung sowie eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro. Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten erhielten ebenfalls bedingte Haftstrafen von sieben Monaten sowie Geldstrafen von 33.840 bzw. 22.680 Euro. Zudem wurden sie wegen falscher Beweisaussage verurteilt. Wöginger kündigte umgehend Rechtsmittel an: Sein Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an. Der Politiker zeigte sich zuversichtlich, in zweiter Instanz freigesprochen zu werden. „Ich habe in diesem Verfahren immer ehrlich gesagt, was ich getan und auch was ich nicht getan habe“, beteuerte er nach der Urteilsverkündung.

Postenbesetzung im Finanzamt Braunau – Vorwurf der Parteipolitik

Im Zentrum des Prozesses stand die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im Jahr 2017. Die Anklage lautete, dass Wöginger mit Hilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf das Auswahlverfahren genommen habe, um einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Posten zu verschaffen. Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten saßen in der Hearingkommission, die laut Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die fachliche Eignung der Kandidaten nicht thematisiert habe. Alle drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe. Wöginger räumte jedoch ein: „Mit dem heutigen Wissen würde ich das in dieser Form nicht mehr tun.“ Die Vorsitzende Richterin Melanie Halbig stellte fest, dass es sich bei dem Anliegen eindeutig nicht um ein Bürgeranliegen gehandelt habe. Der Prozess habe ergeben, dass die Angeklagten das Vertrauen in öffentliche Organisationen geschädigt hätten.

Strafmaß und mildernde Umstände

Bei der Strafbemessung wertete Richterin Halbig den ansonsten ordentlichen Lebenswandel der Angeklagten sowie die lange Zurückliegen der Tat und ihr seitheriges Wohlverhalten als mildernd. Aus generalpräventiven Gründen sei die Strafe jedoch nicht gänzlich bedingt ausgefallen, erklärte sie. Strafrechtsexperte Robert Kert ordnete das Urteil als angemessen für einen Ersttäter ein. „Es stand Aussage gegen Aussage“, nämlich die der Angeklagten gegen die von Thomas Schmid, der Wöginger schwer belastet hatte. Wöginger hingegen bezeichnete Schmids Aussagen als unwahr: „Der Einzige, der hier vor Gericht das Gegenteil behauptet hat, ist Schmid.“ Die Privatbeteiligte Christa Scharf wurde mit weiteren Ansprüchen auf den Zivilrechtsweg verwiesen, ihr Anwalt legte dagegen Berufung ein. Das Urteil ist somit in mehrfacher Hinsicht nicht rechtskräftig.

Ausblick: Berufung und politische Folgen

Wöginger will gegen das Urteil Berufung einlegen und rechnet mit einem Freispruch in zweiter Instanz. Bis dahin bleibt er Nationalratsabgeordneter und Sozialsprecher. Die ÖVP hofft, mit der raschen Neubesetzung des Klubobmann-Postens wieder Ruhe in die Fraktion zu bringen. Ernst Gödl steht vor der Aufgabe, die Geschlossenheit der Partei zu wahren und sich als neuer Fraktionschef zu profilieren. Die Affäre um die Postenbesetzung in Braunau hat das Vertrauen in die ÖVP jedoch nachhaltig beschädigt. Der Fall zeigt, wie eng politische Seilschaften und öffentliche Verwaltung in Österreich miteinander verwoben sein können. Die endgültige juristische Klärung steht noch aus.

Das Wichtigste

  • Ernst Gödl wird voraussichtlich am Dienstag zum neuen ÖVP-Klubobmann gewählt, nachdem August Wöginger wegen einer Verurteilung zurückgetreten ist.
  • Wöginger wurde nicht rechtskräftig zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 43.200 Euro Geldstrafe verurteilt; er hat Berufung eingelegt.
  • Der Prozess betraf die parteipolitisch motivierte Besetzung eines Vorstandspostens im Finanzamt Braunau im Jahr 2017.
  • Die beiden mitangeklagten Finanzbeamten erhielten ebenfalls bedingte Haftstrafen und Geldstrafen; auch sie legten Rechtsmittel ein.
  • Strafrechtsexperte Robert Kert hält das Strafmaß für einen Ersttäter für angemessen; die Richterin betonte generalpräventive Gründe für die teilweise unbedingte Strafe.
  • Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verflechtung von Politik und Verwaltung in Österreich; die endgültige juristische Entscheidung steht noch aus.
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