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Schuldspruch für Wöginger: ÖVP-Klubchef tritt nach Urteil zurück

Der 51-Jährige und zwei Beamte wurden wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft und Geldstrafen verurteilt; Wöginger legt sofort sein Amt nieder.

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Schuldspruch für Wöginger: ÖVP-Klubchef tritt nach Urteil zurück
Der 51-Jährige und zwei Beamte wurden wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft und Geldstrafen verurteilt;Credit · ORF

Die Fakten

  • August Wöginger (ÖVP) am Montag in Linz wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen.
  • Urteil: sieben Monate bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro.
  • Zwei mitangeklagte Beamte erhielten sieben Monate bedingt und Geldstrafen von 33.840 bzw. 22.680 Euro.
  • Wöginger tritt mit sofortiger Wirkung als ÖVP-Klubobmann zurück, behält aber sein Nationalratsmandat.
  • Die Verteidigung kündigte Nichtigkeitsbeschwerde an; Urteil nicht rechtskräftig.
  • Der Prozess drehte sich um die Besetzung des Finanzamt-Vorstandspostens in Braunau 2017.
  • Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf parteipolitische Motivation vor.

Schuldspruch am Landesgericht Linz

Das Landesgericht Linz hat am Montag den ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei mitangeklagte Beamte wegen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen. Die vorsitzende Richterin Melanie Halbig verhängte gegen alle drei Angeklagten eine bedingte Freiheitsstrafe von sieben Monaten sowie unbedingte Geldstrafen. Wöginger muss 43.200 Euro zahlen, die beiden Beamten 33.840 bzw. 22.680 Euro. Die Haftstrafen wurden für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten im Jahr 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hatten. Die Staatsanwaltschaft hatte einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe gefordert, die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wögingers sofortiger Rücktritt als Klubchef

Unmittelbar nach der Urteilsverkündung gab August Wöginger seinen Rücktritt als Klubobmann der ÖVP mit sofortiger Wirkung bekannt. Er werde sich künftig auf seine Arbeit als Sozialsprecher im Parlament konzentrieren, erklärte er. Sein Mandat im Nationalrat behält er. Wöginger begründete den Schritt mit der Belastung durch das Verfahren und der Notwendigkeit, sich voll auf die Klubführung zu konzentrieren. ÖVP-Chef Christian Stocker äußerte sich respektvoll: „Ich persönlich hätte August Wöginger einen Freispruch gewünscht.“ Er dankte Wöginger für seine langjährige Tätigkeit und betonte, dass sich an ihrem persönlichen Verhältnis nichts ändern werde. Wöginger selbst rechnet weiterhin mit einem Freispruch in der zweiten Instanz.

Die Rolle von Thomas Schmid und die Beweislage

Zentraler Zeuge im Prozess war Thomas Schmid, der damalige Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium. Laut Anklage soll Wöginger Schmid gebeten haben, bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister zu intervenieren. Schmid entging aufgrund seines Kronzeugenstatus einer eigenen Anklage. Das Gericht stützte sich unter anderem auf Chatverläufe auf Schmids Handy, die die Intervention belegen sollen. Die vorsitzende Richterin erklärte, von einem „unbedeutenden Bürgeranliegen“ könne angesichts der Chats und der Reaktion Wögingers keine Rede sein. Der Bürgermeister habe nur die Grundvoraussetzungen für den Posten erfüllt; es sei nicht klar gewesen, was sonst für ihn gesprochen habe. Die Aussagen der Beschuldigten wertete das Gericht als Schutzbehauptungen.

Hintergrund: Die Besetzung des Finanzamt-Postens

Der Fall begann im Dezember 2016, als der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding ausgeschrieben wurde. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister. Dieser hatte Wöginger in dessen Bürgersprechstunde seine Unterlagen übergeben und um ein „gutes Wort“ gebeten. Wöginger leitete das Anliegen an Thomas Schmid weiter. Beim Hearing am 13. Februar 2017 setzte sich der Bürgermeister durch. Christa Scharf fühlte sich diskriminiert, klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht und bekam recht. Ihre Anzeige gegen die Kommissionsmitglieder brachte die Ermittlungen ins Rollen. Die Anklage stützt sich auch auf Chats, die auf Schmids Handy gefunden wurden und die Intervention belegen sollen.

Die Rolle der Begutachtungskommission und Auffälligkeiten

Die beiden mitangeklagten Beamten gehörten der Begutachtungskommission an. Der Erstangeklagte war Vorsitzender und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage. Der Zweitangeklagte soll auf Geheiß Schmids den Ortschef bevorzugt haben. Beide wurden zusätzlich wegen falscher Beweisaussage vor dem Bundesverwaltungsgericht verurteilt. Im Prozess wurde auch die Besetzung des Finanzamt-Postens in Freistadt drei Monate zuvor thematisiert. Dort hatte sich derselbe Bürgermeister beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Auffällig war, dass eine Beamtin, die sich gegen die Wertung von Bürgermeistererfahrung ausgesprochen hatte, bei der Kommission für Braunau nicht mehr dabei war. Das Gericht stellte fest, dass diese Beamtin zum Zeitpunkt der Umbestellung nicht – wie behauptet – auf Urlaub war. Wer die Änderung veranlasste, blieb ungeklärt.

Reaktionen und politische Folgen

Grünen-Chefin Leonore Gewessler kritisierte das Urteil als „trauriges Ergebnis einer von der ÖVP anscheinend akzeptierten Praxis, der zufolge Parteizugehörigkeit bei der Postenvergabe mehr zählt als Kompetenz“. Sie forderte, alle Beteiligten müssten die überfällige Lehre daraus ziehen. Die sozialistische Jugend (SJ) hatte bereits vor dem Urteil den Rücktritt Wögingers gefordert. ÖVP-Chef Christian Stocker betonte, er respektiere Wögingers Entscheidung, die Funktion des Klubobmanns zurückzulegen. Das Urteil sei erstinstanzlich und im Strafausmaß sehr hart. Wöginger selbst kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Sein Anwalt Rohregger kündigte Nichtigkeitsbeschwerde gegen den Schuldspruch und Verfahrensfehler an. Die beiden anderen Verteidiger und die WKStA erbaten sich Bedenkzeit.

Ausblick: Rechtsmittel und offene Fragen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Wögingers Verteidiger hat bereits Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt, die beim Obersten Gerichtshof eingebracht werden muss. Die Urteile können bestätigt, teilweise aufgehoben oder zur Gänze aufgehoben werden – im letzteren Fall müsste der Prozess wiederholt werden. Die beiden anderen Angeklagten haben noch drei Tage Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Die vorsitzende Richterin begründete die Höhe der Strafe auch mit generalpräventiven Gründen: Der Schaden für den Staat liege darin, dass sich Bestgeeignete nicht mehr bewerben, wenn sie das Vertrauen verlieren. Ein unbedingter Teil der Geldstrafe sei nötig gewesen, um das Vertrauen in den Staat und die Institutionen zu stärken. Der Fall wirft weiterhin Fragen nach der Praxis der Postenbesetzung in Österreich auf.

Das Wichtigste

  • August Wöginger wurde wegen Amtsmissbrauchs zu sieben Monaten bedingter Haft und 43.200 Euro Geldstrafe verurteilt.
  • Er trat sofort als ÖVP-Klubobmann zurück, bleibt aber Nationalratsabgeordneter.
  • Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven einen Finanzamt-Posten erhielt.
  • Der Kronzeuge Thomas Schmid spielte eine zentrale Rolle; seine Chats belasten die Angeklagten.
  • Das Urteil ist nicht rechtskräftig; Wöginger hat Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt.
  • Der Fall könnte den Instanzenzug bis zum Obersten Gerichtshof durchlaufen.
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