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Spanien droht Fischer mit 600.000 Euro Strafe für illegalen Thunfischfang

Guardia Civil beschlagnahmt zwei Rote Thune von 400 Kilogramm im Hafen von Águilas – die strengen EU-Quoten zeigen Wirkung.

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Spanien droht Fischer mit 600.000 Euro Strafe für illegalen Thunfischfang
Guardia Civil beschlagnahmt zwei Rote Thune von 400 Kilogramm im Hafen von Águilas – die strengen EU-Quoten zeigen WirkuCredit · Heute

Die Fakten

  • Zwei Blauflossen-Thunfische mit 400 kg Gesamtgewicht illegal gefangen.
  • Fischer ohne Genehmigung, ohne Fangquoten-Einhaltung und ohne Meldung von Aus- und Einlaufzeiten.
  • Höchststrafe von 600.000 Euro möglich, zudem Sperre der Fischereilizenz bis zu fünf Jahren.
  • Fang in Fisch-Auktionshalle in Águilas (Murcia) von Guardia Civil entdeckt.
  • Thunfische nach Lebensmittelkontrolle an soziale Einrichtungen gespendet.
  • Roter Thun seit 2021 von IUCN nicht mehr als bedroht geführt – Bestände erholen sich.
  • Kontrollen am Rhein in Germersheim: 44 Kontrollen, Anzeigen wegen Fischwilderei, Urkundenfälschung und Waffengesetz.

Illegaler Fang im Hafen von Águilas entdeckt

Im südostspanischen Hafen von Águilas hat die Guardia Civil zwei illegal gefangene Rote Thunfische mit einem Gesamtgewicht von rund 400 Kilogramm beschlagnahmt. Der Berufsfischer, der die Tiere ohne die erforderlichen Genehmigungen an Land gebracht hatte, wurde angezeigt. Die Aktion ist Teil eines landesweiten Kontrollprogramms der spanischen Umweltschutzdienste. Die Beamten hatten den Hafen gezielt überwacht, um Wilderei auf See zu unterbinden. Hinweise auf eine verdächtige Anlandung führten sie in die Fisch-Auktionshalle, wo die beiden Thunfische ohne jegliche Papiere entdeckt wurden.

Mehrere Verstöße gegen EU-Fischereiregeln

Für den Fang von Rotem Thun gelten in der Europäischen Union strenge Vorschriften: spezielle Genehmigungen, Fangquoten und lückenlose Rückverfolgbarkeit. Der Beschuldigte verstieß gleich gegen mehrere zentrale Kontrollregeln der Meeresfischerei. Weder die Auslauf- noch die Einlaufzeiten seines Kutters wurden gemeldet, und sämtliche notwendigen Unterlagen fehlten. Die Ermittlungen führt der spanische Umweltschutzdienst, eine Einheit der Guardia Civil. Der Fischer muss nun mit mehreren schwerwiegenden Verfahren rechnen. Bei besonders gravierenden Verstößen sieht die spanische Gesetzgebung Geldbußen von bis zu 600.000 Euro vor. Zusätzlich droht eine Sperre der Fischereilizenz von bis zu fünf Jahren.

Thunfische werden an soziale Einrichtungen gespendet

Die Behörden verhinderten, dass der illegale Fang in den Handel gelangt. Die beiden Thunfische wurden der örtlichen Fischereigenossenschaft übergeben und bleiben unter amtlicher Aufsicht. Sobald die Lebensmittelkontrolle ihre Unbedenklichkeit bestätigt hat, sollen sie an eine soziale Einrichtung gespendet werden. Die Höhe der Strafen hat in den vergangenen Jahren ihre Wirkung nicht verfehlt. Die Population des Blauflossen-Thunfisches erholt sich langsam aber stetig, was auf die strengen Schutzmaßnahmen zurückzuführen ist.

Erfolg der Schutzmaßnahmen: Roter Thun nicht mehr bedroht

Roter Thun galt lange als stark gefährdet, wird bei der Weltnaturschutzunion (IUCN) aber inzwischen nicht mehr als bedroht geführt. Strengere Fangquoten und deren Durchsetzung haben die Bestände vieler Populationen wachsen lassen. Fachleute sehen darin ein Beispiel dafür, dass nachhaltiger Fang von Thunfisch möglich ist – solange Schutzregeln nicht aufgeweicht werden. Der Rote Thun wächst vom winzigen Ein-Millimeter-Ei in gut 15 Jahren zu einem bis zu drei Meter langen, 300 Kilo schweren Raubfisch heran und erreicht Geschwindigkeiten von über 60 Kilometern pro Stunde. Gerade diese großen Wanderfische hatten der industriellen Hochseefischerei wenig entgegenzusetzen: Im westlichen Atlantik ist ihr Bestand seit den 1970er-Jahren stark geschrumpft und noch immer nicht erholt.

Auch in Deutschland: Kontrollen am Rhein decken Wilderei auf

Am vergangenen Wochenende führte die Wasserschutzpolizei Germersheim gemeinsam mit weiteren Dienststellen umfangreiche Sonderkontrollen im Bereich Fischerei, Tier- und Naturschutz sowie der Sportbootschifffahrt durch. Das Einsatzgebiet erstreckte sich auf dem Rhein von der französischen Grenze bis in den Altrhein bei Angelhof. Insgesamt wurden 44 Kontrollen sowohl an Land als auch vom Wasser aus durchgeführt. Dabei wurden unter anderem Anzeigen wegen Fischwilderei, Urkundenfälschung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz wurden erfreulicherweise nicht festgestellt. Weitere Kontrollen in der Region seien geplant.

Bewährte Abschreckung: Hohe Strafen als Schutzschild

Die spanischen Behörden setzen mit den hohen Strafen ein deutliches Zeichen gegen die Wilderei von Blauflossen-Thunfischen. Die Aussicht auf bis zu 600.000 Euro Bußgeld und den Verlust der Fischereilizenz für bis zu fünf Jahre wirkt offenbar abschreckend. Die Bestände des Roten Thuns haben sich dank dieser Maßnahmen erholt. Dennoch bleibt die Überwachung aufwendig. Die Guardia Civil führt regelmäßig gezielte Kontrollen in Häfen durch, um illegale Anlandungen zu unterbinden. Der Fall in Águilas zeigt, dass die Kontrollen greifen – aber auch, dass es weiterhin Verstöße gibt.

Ausblick: Nachhaltiger Fischfang als Ziel

Der Erfolg beim Roten Thun macht Hoffnung, dass sich auch andere überfischte Arten erholen können, wenn Schutzregeln konsequent durchgesetzt werden. Die EU-Fangquoten und die Rückverfolgbarkeit sind zentrale Instrumente. Der Fall in Spanien unterstreicht, dass Verstöße nicht nur teuer, sondern auch strafrechtlich relevant sind. In Deutschland planen die Behörden weitere Kontrollen, um Wilderei und andere Verstöße zu unterbinden. Die Kombination aus strengen Vorschriften, wirksamen Kontrollen und abschreckenden Strafen scheint der richtige Weg zu sein, um die Meeresökosysteme zu schützen und eine nachhaltige Fischerei zu ermöglichen.

Das Wichtigste

  • Spanien verhängt bis zu 600.000 Euro Strafe für illegalen Thunfischfang – abschreckende Wirkung zeigt Erfolg.
  • Guardia Civil beschlagnahmt zwei Rote Thune von 400 kg in Águilas; Fischer droht Lizenzentzug.
  • EU-Fangquoten und strenge Kontrollen haben den Bestand des Roten Thuns erholt – IUCN stuft ihn nicht mehr als bedroht ein.
  • Illegal gefangene Fische werden nach Lebensmittelkontrolle an soziale Einrichtungen gespendet.
  • Auch in Deutschland: Kontrollen am Rhein decken Fischwilderei und andere Verstöße auf.
  • Nachhaltiger Thunfischfang ist möglich – Voraussetzung ist die konsequente Durchsetzung der Schutzregeln.
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